CAROLINO – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Gemeinsamer Arbeitsentwurf für Autos und Motorräder vom 16. Oktober 2026 – noch nicht als verbindliche AGB veröffentlicht Vor Veröffentlichung zu ergänzen: vollständiger statutarischer Sitz und Geschäftsadresse der carolino GmbH, UID, Kontakt-E-Mail und anwendbare Datenschutzerklärung. Die Laufzeitregeln in Ziffer 5 entsprechen den bestätigten Paketentscheidungen. Vor Produktivverwendung ist eine rechtliche Prüfung für das tatsächliche Geschäftsmodell in der Schweiz und gegebenenfalls Liechtenstein erforderlich. 1. Betreiberin und Geltung Die carolino GmbH (nachfolgend «carolino») betreibt die Plattform zur Veröffentlichung von Fahrzeugangeboten, Abgabe von Geboten und Dokumentation von Fahrzeuggeschäften. Diese einheitlichen AGB gelten für beide Fahrzeugbereiche, Autos und Motorräder, einschliesslich gemeinsamer Konto-, Nachrichten-, Angebots- und Abrechnungsfunktionen. Abweichende Preise und Bildlimiten sind nach Fahrzeugart ausdrücklich ausgewiesen. Diese Bedingungen regeln die Nutzung der Plattform und die kostenpflichtigen Leistungen von carolino. Vertragspartnerin für die Plattformleistungen ist carolino; der Fahrzeugkaufvertrag besteht ausschliesslich zwischen der im Angebot bezeichneten Verkaufspartei und der erfolgreichen Kaufpartei. Die vollständigen Betreiberangaben sind vor Veröffentlichung dieses Entwurfs zu ergänzen. Massgebend ist die vor dem jeweiligen Vertragsabschluss zugänglich gemachte und akzeptierte Fassung. Eine spätere Änderung führt nicht rückwirkend zu höheren Gebühren für bereits verbindlich gebuchte Leistungen. 2. Registrierung und Berechtigung Nutzende müssen volljährig, handlungsfähig und zur Verwendung der angegebenen Unternehmens- und Kontaktdaten berechtigt sein. Wer für ein Unternehmen handelt, muss über die erforderliche Vertretungsbefugnis verfügen und das vertretene Unternehmen eindeutig bezeichnen. Angaben müssen richtig und aktuell sein. Eine Unternehmens- oder Telefonnummernprüfung bestätigt weder die Qualität eines Fahrzeugs noch die Zahlungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit einer Person. Zugangsdaten sind vertraulich aufzubewahren. Vermuteter Missbrauch ist unverzüglich zu melden. carolino darf bei konkreten Anhaltspunkten für Missbrauch, Identitätstäuschung oder fehlende Berechtigung Nachweise verlangen und betroffene Funktionen verhältnismässig beschränken. 3. Rolle von carolino carolino stellt technische Funktionen zur Verfügung. Soweit nicht ausdrücklich separat vereinbart, ist carolino weder Verkäuferin noch Käuferin, Eigentümerin, Fahrzeugprüfstelle, Versichererin oder Treuhänderin. carolino übernimmt keine Garantie für einen Verkauf, einen bestimmten Preis, die Anzahl der Anfragen oder Gebote, die Zahlungsfähigkeit einer Partei oder die Erfüllung des Fahrzeugkaufvertrags. Die Erstellung eines Vertragsdokuments, eine digitale Checkliste, eine Kontoverifizierung, ein Reputationssymbol oder die Bereitstellung eines Drittberichts stellt keine eigene Zusicherung von carolino über das Fahrzeug dar. Eigene ausdrücklich zugesagte Plattformleistungen und zwingende gesetzliche Verpflichtungen bleiben bestehen. Die bei Vertragsschluss gespeicherten Fahrzeugangaben, Ausstattungen, Beschreibungen und offengelegten Mängel werden als Anhang 1 unter derselben Vertragsnummer festgehalten. Käufer und Verkäufer müssen diese Angaben vor ihrer verbindlichen Erklärung einsehen können. Der ausdrücklich einbezogene Anhang ist Bestandteil des Kaufvertrags; spätere Änderungen des Inserats ändern den Vertrag nicht. Die Übergabe-Checkliste dokumentiert eine Prüfung und ändert den Kaufvertrag nur bei gesonderter beidseitiger Vereinbarung. 4. Verantwortung für Fahrzeugdaten und Inhalte Die Verkaufspartei ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Rechtmässigkeit ihrer Fahrzeugangaben verantwortlich. Sie muss insbesondere zur Veräusserung berechtigt sein und bekannte Mängel, Unfallschäden, bestehende Rechte Dritter, Finanzierungsvorbehalte und erhebliche Einschränkungen offenlegen, soweit diese für das Geschäft relevant sind. Automatisch vorgeschlagene, importierte oder mittels Bilderkennung erfasste Angaben sind vor der Veröffentlichung zu kontrollieren und nötigenfalls zu korrigieren. carolino führt ohne ausdrückliche Vereinbarung keine individuelle technische Prüfung sämtlicher Fahrzeugdaten durch und übernimmt fremde Angaben nicht als eigene Beschaffenheitszusage. Je Autoangebot sind höchstens 16 Fahrzeugbilder, je Motorradangebot höchstens 6 Fahrzeugbilder vorgesehen. Zusätzlich können in beiden Bereichen bis zu 2 Bilder des Fahrzeugausweises erfasst werden. Fotos müssen das angebotene Fahrzeug zutreffend wiedergeben. Bildbearbeitung, Hintergrundentfernung und Kennzeichenabdeckung dürfen relevante Schäden oder Merkmale nicht verbergen oder verfälschen. Nutzende müssen die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten besitzen und Persönlichkeitsrechte sowie Datenschutz beachten. Fehler nach Veröffentlichung sind unverzüglich zu melden. Bereits verbindliche Gebote oder Verträge dürfen durch eine nachträgliche Änderung nicht einseitig verschlechtert werden. Erforderliche Korrekturen sind nachvollziehbar zu dokumentieren und mit den betroffenen Parteien zu klären. 5. Angebotsdauer und Einstellgebühren Das ausdrücklich gewählte Gratisangebot umfasst genau drei Tage (72 Stunden). Partnerwerbung ist dabei automatisch und verpflichtend aktiviert und kann während dieser kostenlosen Buchung nicht deaktiviert werden. Das Gratisangebot erhält keine weiteren Werbetage. Es steht einmal pro Verkäufer, Fahrzeug und Verkaufszyklus vor einer bereits erfolgten Laufzeitbuchung zur Verfügung. Ein Verkaufszyklus wird anhand des Verkäufers und der Fahrzeugidentität, insbesondere VIN oder Stammnummer, zugeordnet. Löschen, Pausieren, erneutes Erfassen oder ein Wechsel der Angebotskennung setzt den Gratisanspruch nicht zurück. Ein über die Plattform belegter Eigentümerwechsel eröffnet für den neuen Verkäufer einen neuen Verkaufszyklus; fingierte Verkäufe und Umgehungen sind unzulässig. Kostenpflichtige Laufzeiten können auch direkt gewählt werden: - Autos: 15 Tage CHF 19.90; 30 Tage CHF 29.90; 60 Tage CHF 39.90. - Motorräder: 15 Tage CHF 14.90; 30 Tage CHF 24.90; 60 Tage CHF 34.90. Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. Die Servicegebühr bei Verkauf und gebuchte Zusatzdienste bleiben separat bestehen. Manuell eingegebene Laufzeiten sind kostenpflichtig, auch wenn sie höchstens drei Tage betragen. Bis 15 Tage wird der Preis des 15-Tage-Pakets anteilig berechnet. Zwischen 15 und 30 Tagen beziehungsweise zwischen 30 und 60 Tagen steigt der Gesamtpreis linear zwischen den jeweiligen Paketpreisen. Nur der Endbetrag wird kaufmännisch auf die nächsten 5 Rappen gerundet, mindestens 5 Rappen. Beispiel Auto: 20 Tage kosten CHF 23.25, 45 Tage CHF 34.90. Eine einzelne Buchung umfasst höchstens 60 bezahlte Tage; Werbetage kommen gegebenenfalls hinzu. Der Betrag, die gewählte Laufzeit, allfällige Werbetage und die neue Endzeit werden vor der verbindlichen Buchung angezeigt. Nach Bestätigung wird die Gebühr auf der Monatsrechnung erfasst. Es erfolgt keine automatische kostenpflichtige Verlängerung ohne Bestellung. Bereits gebuchte Preise und Endzeiten bleiben von dieser Tarifänderung unberührt. Eine Verlängerung schliesst an die vorhandene Restlaufzeit an. Bezahlte Laufzeiten können wiederholt gebucht werden; die gesamte Restlaufzeit ist nicht auf 60 Tage begrenzt. Eine Verlängerung ist nur vor Ablauf, ohne vorhandene Gebote und ohne abgeschlossenen Verkauf möglich. Mit dem ersten Gebot bleibt die Endzeit verbindlich. Abgelaufene Angebote können nach Abschluss allfälliger Entscheidungsfristen neu veröffentlicht werden; der bereits verbrauchte Gratisanspruch bleibt erhalten. Bei freiwilliger vorzeitiger Beendigung besteht grundsätzlich kein anteiliger Rückerstattungsanspruch für eine bereits ordnungsgemäss bereitgestellte Laufzeit, soweit keine abweichende Zusage oder zwingende gesetzliche Regelung besteht. Ansprüche bei einer von carolino zu vertretenden Nichterbringung der gebuchten Leistung bleiben unberührt. Eine bereits bestehende Auktion kann nicht beliebig unter Verletzung von Bieterrechten beendet werden. Die bisherige Startaktion mit Rückerstattung für neue Konten entfällt für neue Buchungen. Bereits verbindlich zugesagte Gutschriften bleiben nach ihren ursprünglichen Bedingungen erhalten. 5a. Partnerwerbung im Inserat und zusätzliche Gratis-Tage Mit der Buchung des Gratisangebots oder mit der Aktivierung der Werbeoption bei einer bezahlten Buchung ermächtigt die Verkaufspartei die carolino GmbH, Partnerwerbung innerhalb des gesamten betreffenden Inserats anzuzeigen. carolino GmbH bestimmt die Werbepartner, Werbeinhalte, Werbeformate sowie Anzahl, Position und Zeitpunkt der Werbeplatzierungen. Die Platzierung kann insbesondere in der Bildgalerie, zwischen Fahrzeugbildern sowie oberhalb, unterhalb oder neben Fahrzeugangaben und Beschreibung erfolgen und während der Laufzeit geändert werden. Werbung wird als solche erkennbar dargestellt; die Fahrzeugdaten werden dadurch nicht inhaltlich verändert. Beim Gratisangebot ist Werbung verpflichtend; die Laufzeit bleibt genau drei Tage. Bei bezahlten Veröffentlichungen und Verlängerungen ist Werbung frei wählbar. Mit aktivierter Werbung werden je Buchung ab 4 bezahlten Tagen ein kostenloser Tag, ab 30 bezahlten Tagen zwei kostenlose Tage und bei 60 bezahlten Tagen fünf kostenlose Tage hinzugefügt. Die Pakete ergeben damit 16, 32 beziehungsweise 65 Tage. Die Schwellen gelten auch bei manuellen Laufzeiten: beispielsweise 20 bezahlte Tage plus ein Werbetag. Unter 15 bezahlten Tagen werden keine zusätzlichen Werbetage vergeben. Die Paketpreise und Servicegebühren bleiben unverändert. Reines Speichern oder Umschalten ohne verbindliche Buchung vergibt keine zusätzlichen Tage. Unter Konto > Werbung können Nutzende getrennt festlegen, ob Werbung bei neuen bezahlten Inseraten und bei Verlängerungen vorausgewählt ist. Vor der verbindlichen Buchung kann die Auswahl geändert werden. Die Voreinstellungen können die verpflichtende Werbung des Gratisangebots nicht deaktivieren. Bei einer bezahlten Verlängerung kann Werbung auch für ein bisher mit Werbung laufendes Inserat ausgeschaltet werden; bereits gebuchte Restlaufzeit bleibt erhalten. Die Werbeeinstellung der neuen Buchung gilt ab ihrer Bestätigung. Zusätzliche Tage werden nicht als Geldbetrag ausbezahlt und hängen nicht davon ab, ob oder wie häufig tatsächlich Werbung ausgespielt wird. Diese Regelung gilt für Autos und Motorräder. 6. Gebote, garantierte Abgabe und Kaufvertrag Ein bestätigtes Maximalgebot ermächtigt das System, entsprechend den vor Abgabe erklärten Regeln bis zu diesem Betrag zu bieten. Vor der Bestätigung werden Fahrzeug, Gebotsbetrag und die wesentlichen Bindungsfolgen angezeigt. Der Kaufpreis richtet sich nach dem tatsächlich erfolgreichen Gebot, nicht automatisch nach dem eingegebenen Maximum. Bei garantierter Abgabe verpflichtet sich die Verkaufspartei, das Fahrzeug nach Auktionsende an die erfolgreiche Kaufpartei zu verkaufen, sofern ein gültiges Gebot mindestens den Startpreis erreicht. Eine weitere Verkäuferbestätigung ist dann nicht erforderlich. Bei nicht garantierter Abgabe entsteht der Fahrzeugkaufvertrag erst mit der fristgerechten Annahme des Höchstgebots durch die Verkaufspartei. Bei einer Auktion mit gültigem Gebot beträgt die Annahmefrist nach Auktionsende 24 Stunden. Nach einer Auktion ohne Gebote können während 30 Minuten persönliche Angebote abgegeben werden; anschliessend hat die Verkaufspartei 30 Minuten für die Annahme. Die jeweils massgebenden Fristen werden im Ablauf angezeigt. Ein Fristablauf ohne Annahme begründet keinen Verkauf. Auktionsfristen, Annahmen und Vertragsabschlüsse werden anhand der serverseitigen Zeit dokumentiert. Eine Anzeigeverzögerung im Browser verlängert eine Frist nicht automatisch. Bei nachgewiesenen technischen Fehlern werden betroffene Vorgänge nachvollziehbar geprüft; carolino darf wirksam entstandene Rechte nicht beliebig rückwirkend aufheben. Der Fahrzeugkaufpreis wird von der Kaufpartei an die Verkaufspartei bezahlt. Nach dem vorgesehenen Standardablauf ist er innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluss fällig, sofern die Parteien keine wirksame abweichende Vereinbarung treffen. Übergabeort, Übergabetermin und zulässige individuelle Vereinbarungen sind zwischen den Parteien zu klären. 7. Verkaufsbezogene Servicegebühr Bei einem zustande gekommenen Fahrzeugverkauf schuldet die Verkaufspartei carolino eine Servicegebühr auf dem tatsächlichen Verkaufspreis: - Normaler Satz 1.5 %: Autos höchstens CHF 490; Motorräder höchstens CHF 190. - Erhöhter Satz 1.75 %: Autos höchstens CHF 590; Motorräder höchstens CHF 290. - Höchster Satz 2 %: Autos höchstens CHF 690; Motorräder höchstens CHF 390. Es gilt jeweils der niedrigere Betrag aus prozentualer Gebühr und Höchstbetrag der Fahrzeugart. Bereits abgeschlossene Verkäufe und ihre gespeicherten Gebühren werden durch diese Anpassung nicht rückwirkend geändert. Sämtliche genannten Gebühren verstehen sich inklusive MwSt. Es wird keine zusätzliche MwSt. aufgeschlagen. Die Gebühr wird separat durch carolino in Rechnung gestellt und ist nicht Bestandteil einer von carolino verwalteten Fahrzeugkaufpreiszahlung. Bei nicht garantierter Abgabe führen drei Ablehnungen eines Deals mit vorhandenem gültigem Gebot zur Stufe 1.75 % für die nächste entsprechende Veröffentlichung. Nach drei weiteren solchen Ablehnungen gilt 2 %. Eine erfolgreiche Annahme eines nicht garantierten Deals setzt den Satz für künftige Angebote auf 1.5 % zurück. Angebote ohne Gebot erhöhen den Ablehnungszähler nicht. Garantierte Abgaben bleiben bei 1.5 % und verändern diesen Zähler nicht. Der bei Veröffentlichung ausgewiesene und vereinbarte Satz samt Höchstbetrag bleibt für dieses Angebot massgebend. Ein abgelehnter Deal ohne Vertragsschluss löst keine Verkaufsservicegebühr aus. Bereits gebuchte Einstell- und Drittleistungsgebühren bleiben davon getrennt. Eine spätere Rückabwicklung des Fahrzeugkaufvertrags führt nicht automatisch zur Rückerstattung sämtlicher Plattformgebühren. Der konkrete Anspruch wird unter Berücksichtigung der erbrachten Leistung, des Rückabwicklungsgrundes, individueller Zusagen und zwingenden Rechts geprüft. Startaktion: erster Verkauf ohne Servicegebühr Beim ersten rechtswirksamen Verkauf innerhalb von 30 Tagen (30 × 24 Stunden) nach Registrierung entfällt die Servicegebühr. Die Aktion gilt über beide Fahrzeugbereiche zusammen einmal je verifiziertem Unternehmen (UID); massgebend ist die erste Registrierung dieses Unternehmens. Weitere Benutzerkonten starten keine neue Frist. Laufzeitpakete und carVertical-Berichte bleiben kostenpflichtig. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, auch bei automatischer garantierter Abgabe. Frühere Verkäufe und Gebühren werden nicht rückwirkend geändert. Eine Rückabwicklung oder ein neues Konto gewährt keine erneute Einlösung. 8. carVertical und weitere Zusatzleistungen carVertical-Berichte sind nur für Autos verfügbar. Der Zugang kostet einmalig CHF 9 pro verifiziertem Unternehmen (UID) und Fahrzeug (VIN). Die Gebühr wird dem ersten abrufenden Benutzer auf seiner Monatsrechnung belastet. Weitere Benutzer derselben Firma können den vorhandenen Bericht ohne erneute Gebühr öffnen. Ein vorhandener Bericht wird wiederverwendet; es erfolgt nicht bei jedem Aufruf eine neue Abfrage beim externen Anbieter. Bereits entstandene historische Gebühren werden durch die Umstellung nicht rückwirkend geändert. Ein bereits vorhandener Bericht kann weiteren berechtigten Nutzern nach deren eigener kostenpflichtiger Freischaltung angezeigt werden, ohne dass eine erneute externe Abfrage erfolgt. Deshalb ist ein vorhandener Bericht nicht zwangsläufig aktuell; Erstellungszeitpunkt und Datenstand sind zu beachten. Drittberichte ersetzen weder eine Besichtigung noch eine fachliche Fahrzeugprüfung. carolino garantiert keine vollständige Historie eines Fahrzeugs. Sonstige kostenpflichtige Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Preisangabe und Bestellung. Eine nicht zustande gekommene oder technisch fehlgeschlagene Bereitstellung darf nicht ohne Prüfung als erfolgreich erbracht abgerechnet werden. 9. Monatsrechnung und Nachvollziehbarkeit Kostenpflichtige Buchungen werden dem im Bestellvorgang bezeichneten Rechnungsempfänger zugeordnet. Die Abrechnung erfolgt nutzerbezogen über beide Fahrzeugbereiche; verschiedene Benutzerkonten desselben Unternehmens erhalten getrennte Monatsrechnungen. Die Monatsrechnung weist Leistungen, Buchungszeitpunkt, Betrag, Angebot beziehungsweise Fahrzeug und gegebenenfalls Gutschriften nachvollziehbar aus. Der Monatsrapport dient der Information; er ersetzt die Rechnung nicht. Die Zahlungsfrist wird auf der Rechnung angegeben. Offensichtliche Abrechnungsfehler können gemeldet werden; die Zahlung unbestrittener fälliger Beträge bleibt geschuldet. Allfällige Verzugsfolgen richten sich nach dem Vertrag und dem anwendbaren Recht. Nicht vereinbarte pauschale Mahn- oder Inkassozuschläge entstehen nicht allein durch diese AGB. 10. Prüfung, Checkliste und Rückabwicklung Die Kaufpartei muss das Fahrzeug nach Übergabe im gesetzlich beziehungsweise vertraglich vorgesehenen Umfang prüfen und Mängel rechtzeitig gegenüber der Verkaufspartei anzeigen. Der Zeitpunkt und Inhalt einer Mitteilung in der App müssen im Streitfall nachweisbar sein; die Nutzung der App ersetzt eine rechtlich erforderliche Erklärung gegenüber der richtigen Vertragspartei nur, soweit deren Zugang sichergestellt ist. Die digitale Checkliste ist eine freiwillige Dokumentationshilfe. Vorbelegte Angaben sind von der Kaufpartei eigenständig zu prüfen. Eine Voreinstellung «stimmt überein» ist keine tatsächliche Fahrzeugprüfung und keine eigene Bestätigung durch carolino. Speichern oder Nichtverwenden der Checkliste stellt für sich allein keinen pauschalen Verzicht auf gesetzliche Mängelrechte dar. Für eine in der App erfasste Meldung zu Fahrzeugmängeln ist zuvor die digitale Checkliste vollständig auszufüllen und zu speichern. Probleme mit Zahlung, Abholung oder Kontakt können in der Abwicklung auch ohne vollständige Checkliste gemeldet werden. Meldungen, Fotos und Zustimmungen können zur Klärung und Beweissicherung gespeichert werden. Eine Problemmeldung hebt den Kaufvertrag nicht automatisch auf und ist kein Nachweis eines Verschuldens. Rückabwicklung, Preisminderung, Reparatur und Rückzahlungen richten sich nach einer wirksamen Vereinbarung der Kaufvertragsparteien oder einer verbindlichen gesetzlichen beziehungsweise behördlichen Grundlage. carolino kann technische Unterstützung anbieten, entscheidet aber nicht verbindlich über private Rechtsansprüche. 11. Verbotene Nutzung und Beschränkungen Untersagt sind insbesondere Scheinangebote, Eigengebote zur Preismanipulation, fingierte Verkäufe, falsche Fahrzeugidentitäten, rechtswidrige Inhalte und die Umgehung vereinbarter Gebühren. Bei sachlich begründetem Verdacht darf carolino betroffene Angebote sichern, vorläufig ausblenden oder Funktionen verhältnismässig einschränken. Soweit möglich werden Betroffene über den Grund und eine Klärungsmöglichkeit informiert. Eine Sperrung beseitigt bereits entstandene wirksame Kaufverträge nicht automatisch. 12. Verfügbarkeit und Haftung carolino bemüht sich um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb. Wartung, Störungen von Kommunikationsnetzen und nicht beherrschbare Ereignisse können die Nutzung beeinträchtigen. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit oder vollständige Fehlerfreiheit wird nicht zugesichert. Bereits ausdrücklich vereinbarte Leistungsansprüche bleiben davon unberührt. Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von carolino für leichte Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Geschäftsabschlüsse ausgeschlossen. Unberührt bleibt insbesondere die Haftung für rechtswidrige Absicht, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden, ausdrücklich übernommene Garantien und andere gesetzlich nicht ausschliessbare Haftungstatbestände. Die Klausel gilt nur im Umfang ihrer rechtlichen Zulässigkeit. carolino haftet nicht allein deshalb für unrichtige Verkäuferangaben, Nichterfüllung eines Kaufvertrags oder Drittinhalte, weil diese über die Plattform vermittelt oder dargestellt werden. Eine Haftung wegen eines eigenen zurechenbaren Pflichtverstosses beurteilt sich nach dem anwendbaren Recht und den vorstehenden zulässigen Begrenzungen. Verursacht ein Nutzer durch einen schuldhaften rechtswidrigen Inhalt oder eine schuldhafte Pflichtverletzung berechtigte Ansprüche Dritter gegen carolino, haftet er im gesetzlich zulässigen Umfang für den dadurch verursachten Schaden. Dies gilt nicht für Schäden, die carolino selbst zu vertreten hat. 13. Datenschutz, Dokumentation und Archivierung Die Bearbeitung personenbezogener Daten wird in einer separat zugänglich gemachten Datenschutzerklärung erläutert. Die AGB ersetzen diese Information nicht. Fahrzeugdaten, Gebote, Vertragsfassungen, Buchungen und Abwicklungsnachweise werden nur auf einer zulässigen Grundlage und entsprechend festgelegter Aufbewahrungs- und Löschfristen verarbeitet. Private Kontaktdaten der Gegenpartei werden grundsätzlich erst nach wirksamem Vertragsschluss und nur berechtigten Personen angezeigt. Gesetzlich notwendige Offenlegungen bleiben vorbehalten. Die blosse Ablehnung eines Gebots begründet keinen Anspruch auf die privaten Kontaktdaten des Bieters. Das Ausblenden oder Archivieren eines Angebots bedeutet keine sofortige Löschung rechtlich erforderlicher Nachweise. Der Zugriff auf archivierte Daten ist auf berechtigte Personen und zulässige Zwecke zu beschränken. 14. Änderungen und Vertragsende Neue Preise und Bedingungen werden vor einer neuen kostenpflichtigen Bestellung angezeigt. Wesentliche Änderungen eines bestehenden Dauerschuldverhältnisses bedürfen einer wirksamen vertraglichen Grundlage und rechtzeitigen Mitteilung; zwingende Rechte bleiben bestehen. Bereits akzeptierte Angebote und gebuchte Laufzeiten werden nicht rückwirkend umgestellt. 14.1 Persönliches Benutzerkonto löschen Die Kontolöschung gilt bereichsübergreifend für Autos und Motorräder und benötigt eine ausdrückliche Bestätigung sowie eine erneute Passkey-Verifikation. Solange laufende Gebote, ausstehende Angebotsentscheidungen, noch nicht abgeschlossene Verkäufe, Übergaben oder offene Streitfälle bestehen, ist die Löschung nicht möglich. Diese Vorgänge und die erforderliche Archivierung und Zustellung ihrer Vertragsdokumente sind zuerst abzuschliessen. Die Löschung eines persönlichen Benutzerkontos löscht weder andere Benutzerkonten derselben Firma noch deren Angebote oder die gemeinsamen Rechte des Unternehmens an bereits bezogenen Berichten. 14.2 Umfang und Zeitpunkt Nach erfolgreicher Prüfung werden der Zugang und sämtliche bestehenden Sitzungen unverzüglich widerrufen. Die eigenen Inserate in beiden Fahrzeugbereichen, ihre zugehörigen Fahrzeugfotos, Favoriten, Such- und Profileinstellungen, Zugangsmittel und operativen Bankdaten werden entfernt. Ist die physische Dateibereinigung vorübergehend technisch gestört, bleiben der Zugang und die Inserate bereits gesperrt; die ausstehende Bereinigung wird erneut ausgeführt. Eine Erfolgsbestätigung wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Dateibereinigung ausgelöst. Verträge, Dokumente und erforderliche Abrechnungsnachweise verbleiben im geschützten Archiv. Dazu gehören erforderliche Vertragsparteien- und Rechnungsangaben sowie Dokumente, die Rechte der Gegenpartei nachweisen. Berechtigte Gegenparteien behalten Zugriff auf ihre Vertragsdokumente. Es verbleibt gegebenenfalls eine nicht anmeldbare technische Referenz zur Zuordnung dieser Nachweise; das operative Benutzerprofil wird anonymisiert. Archivdaten dürfen nur für berechtigte Vertrags-, Nachweis- und Aufbewahrungszwecke verwendet werden. Die Aufbewahrungsfristen richten sich nach der Datenschutzerklärung und dem anwendbaren Recht; Geschäftsbücher und Buchungsbelege sind grundsätzlich während zehn Jahren ab Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren. Vorhandene Sicherungskopien werden im Rahmen des dokumentierten Sicherungs- und Löschkonzepts überschrieben oder gelöscht. Bei einer Wiederherstellung müssen bereits bestätigte Löschungen erneut angewandt werden, bevor die Plattform wieder freigegeben wird. Ein Zugriff auf das gelöschte Konto wird dadurch nicht wiederhergestellt. 14.3 Gebühren und Bestätigung Die freiwillige Kontolöschung begründet keine Gutschrift und keine Rückerstattung von Einstellgebühren, Zusatzleistungen oder anderen bereits entstandenen Gebühren, auch nicht für eine nicht ausgeschöpfte Inseratslaufzeit. Bestehende Zahlungspflichten und wirksame Kaufverträge bleiben unberührt; zwingende gesetzliche Ansprüche und die Berichtigung fehlerhafter Abrechnungen bleiben vorbehalten. Eine Kontolöschung oder erneute Registrierung setzt einen bereits verbrauchten Gratiszeitraum oder eine bereits eingelöste Firmenaktion nicht zurück. Nach erfolgreicher Bereinigung wird an die zuletzt bestätigte persönliche E-Mailadresse eine Löschbestätigung versandt. Diese weist ausdrücklich darauf hin, dass Verträge, Dokumente und erforderliche Abrechnungsnachweise archiviert bleiben. Die Zustellung erfolgt über den konfigurierten E-Maildienst; bei Zustellfehlern werden Wiederholungsversuche vorgenommen. Es wird nicht behauptet, dass auch aufbewahrungspflichtige Archivunterlagen vollständig gelöscht wurden. 15. Recht und Gerichtsstand Soweit zulässig gilt schweizerisches Recht. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften und Gerichtsstände, insbesondere bei anwendbarem Konsumentenrecht oder grenzüberschreitenden Sachverhalten, bleiben vorbehalten. Ein zusätzlicher vertraglicher Gerichtsstand ist nach Festlegung des statutarischen Sitzes und Prüfung des tatsächlichen Nutzerkreises zu ergänzen. Die Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung lässt die übrigen Bestimmungen bestehen, soweit dies gesetzlich zulässig und sachgerecht ist. An die Stelle einer unwirksamen Klausel tritt die anwendbare gesetzliche Regelung; es entsteht kein Recht, eine unwirksame Haftungsfreizeichnung durch eine beliebige Ersatzregel zu ersetzen. RECHTSQUELLEN UND REDAKTIONELLE HINWEISE (NICHT TEIL DER VERTRAGSKLAUSELN) – Art. 100 OR: Grenzen des vorgängigen Haftungsausschlusses; insbesondere kein Ausschluss für Absicht oder grobe Fahrlässigkeit. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377/de#art_100 – SECO, Vor dem Kauf und Vertragsabschluss: Anbieteridentität, Bestellablauf, Fehlerkorrektur, Bestätigung, Einbeziehung und Zugänglichkeit von AGB. https://www.seco.admin.ch/de/vor-dem-kauf-und-vertragsabschluss – SECO, Missbräuchliche Geschäftsbedingungen: https://www.seco.admin.ch/de/missbraeuchliche-geschaeftsbedingungen Der Entwurf ist an die tatsächlichen Prozesse, den Nutzerkreis und die bestätigten offenen Gebührenentscheidungen anzupassen. Er behauptet weder eine anwaltliche Prüfung noch eine vollständige Haftungsfreiheit. Bestehende Dokumente oder Vertragsfassungen dürfen nicht stillschweigend durch diesen Entwurf überschrieben werden.